Ablauf
- Im Erstgespräch lernen wir uns kennen. Dieses kann bis zu drei Treffen umfassen, um genau herauszufinden, welches Ihr Anliegen und Ihre Wünsche sind. Ich erkläre Ihnen meine Arbeitsweise, und wir stellen fest, ob die „Chemie“ zwischen uns stimmt. Das ist ein ausschlaggebender Faktor für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
- Für die weiteren Sitzungen hat sich ein regelmäßiger Rhythmus bewährt, in der Regel einmal wöchentlich, bei dringendem Bedarf auch öfter. Wir besprechen, was Sie aus dem Alltag mitbringen und wägen weitere Schritte ab, so dass Sie neue hilfreiche Denk- und Verhaltensmuster in Ihr Leben bringen und dort verankern können. Dabei gehen wir ganz davon aus, was für Sie passt und realistisch ist, denn es soll ja ganz individuell auf Sie persönlich zugeschnitten sein.
- Die Gesamtdauer unserer Zusammenarbeit können wir flexibel festlegen, wobei ich Ihnen nach den ersten 5 Treffen sicherlich einen gewissen Überblick geben kann. Die Sitzungen können später auch zwei- oder dreiwöchentlich stattfinden. Oft reichen bereits ein paar Stunden, um erste Veränderungen in die Wege zu leiten.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht; alles Besprochene bleibt also völlig unter uns.
Honorar
Bitte entrichten Sie das Honorar im Anschluss an jede Sitzung in bar. Sie erhalten eine Quittung oder bei Bedarf eine Rechnung zur Einreichung bei Ihrer Versicherung.
Erstgespräch / Anamnese
60 Minuten 70 EUR
Therapeutische Sitzung
60 Minuten 70 EUR
90 Minuten 120 EUR
Psychotherapie ist nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.
Beratung
60 Minuten 70 EUR
Terminabsage
In dringenden Fällen ist die Absage bis zum Vorabend des Termins kostenfrei. Bei einer Absage am Tag des Termins selbst ist die Hälfte des Honorars zu bezahlen. Falls Sie den Termin ohne Absage versäumen, sehe ich mich gezwungen, um das gesamte Honorar zu bitten.
Kostenerstattung
Grundsätzliches
- Prinzipiell ist jeder Klient zunächst Selbstzahler, unabhängig davon, ob die entsprechende Krankenversicherung die Kosten übernimmt.
- Ihr Vorteil: Formalitäten spielen keine Rolle. Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Informationen und Daten Ihres Vertrauens. Kein Arbeitgeber, keine Versicherung erfährt davon.
Private Krankenversicherung
Private Versicherungsträger oder Zusatzversicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil. Die Leistungen der zahlreichen Versicherungen sind jedoch sehr unterschiedlich. Bitte informieren Sie sich bei ihrer Versicherung, ob und welche Leistungen erstattungsfähig sind.
Gesetzliche Krankenkasse
Die Behandlungskosten für psychotherapeutische Beratung nach dem Heilpraktikergesetz werden bislang nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet.
Steuerliche Absetzung
Therapie kann als Sonderausgabe/außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beratungen können als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden.